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Hilfsmittel

Zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel

Monatlich 42 € für Ihre Sicherheit – ohne Kosten, ohne Aufwand

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Wussten Sie, dass Sie als pflegebedürftige Person jeden Monat Anspruch auf 42 € für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ haben?

Das bedeutet: Wichtige Alltagshelfer wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz werden komplett von der Pflegekasse bezahlt – und Sie müssen sich um nichts kümmern.

 

Wer bekommt diese Hilfsmittel?

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Der Anspruch gilt für alle, die:

  • mindestens Pflegegrad 1 haben

  • zu Hause gepflegt werden – durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Dienst

Egal ob Sie selbst pflegen oder gepflegt werden – diese Unterstützung steht Ihnen automatisch zu.

 

Was bringt Ihnen das?

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✔ Mehr Hygiene & Schutz – gerade bei Inkontinenz oder Wundversorgung
✔ Mehr Entlastung für Angehörige – keine Käufe oder Vorkasse mehr notwendig
✔ Mehr Sicherheit im Alltag – Infektionen und Pflegefehler werden vermieden
✔ Mehr Zeit für das, was wirklich zählt – statt ständig im Drogeriemarkt zu stehen

Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass sie dieses Geld bekommen können – und verschenken jedes Jahr

504 €, die eigentlich ihnen zustehen.

 

Unser Tipp als Pflegeexperten:
Nutzen Sie Ihren Anspruch – es ist Ihr gutes Recht. Und es ist einer der einfachsten Wege, Pflegealltag spürbar leichter zu machen.

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Ansprechpartnerin:

Frau Ling Chen

0201 - 83 59 40

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Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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