

Hilfsmittel
Zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel
Monatlich 42 € für Ihre Sicherheit – ohne Kosten, ohne Aufwand
Wussten Sie, dass Sie als pflegebedürftige Person jeden Monat Anspruch auf 42 € für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ haben?
Das bedeutet: Wichtige Alltagshelfer werden komplett von der Pflegekasse bezahlt – und Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Flächen - Desinfektionsmittel / -tücher
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Hände - Desinfektionsmittel / -tücher
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Einmalhandschuhe
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Schutzservietten
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Schutzschürzen
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Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch
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Medizinische Gesichtsmasken
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FFP-2 oder vergleichbare Masken
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Fingerlinge 100
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Bettschutzeinlagen waschbar (Pro Kalenderjahr 1 bis 3 Stück)
Wer bekommt diese Hilfsmittel?
Der Anspruch gilt für alle, die:
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mindestens Pflegegrad 1 haben
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zu Hause gepflegt werden – durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Dienst
Egal ob Sie selbst pflegen oder gepflegt werden – diese Unterstützung steht Ihnen automatisch zu.
Was bringt Ihnen das?
✔ Mehr Hygiene & Schutz – gerade bei Inkontinenz oder Wundversorgung
✔ Mehr Entlastung für Angehörige – keine Käufe oder Vorkasse mehr notwendig
✔ Mehr Sicherheit im Alltag – Infektionen und Pflegefehler werden vermieden
✔ Mehr Zeit für das, was wirklich zählt – statt ständig im Drogeriemarkt zu stehen
Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass sie dieses Geld bekommen können – und verschenken jedes Jahr
504 €, die eigentlich ihnen zustehen.
Unser Tipp als Pflegeexperten:
Nutzen Sie Ihren Anspruch – es ist Ihr gutes Recht. Und es ist einer der einfachsten Wege, Pflegealltag spürbar leichter zu machen.
Ansprechpartnerin:
Frau Ling Chen
0201 - 83 59 40