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Betreuung & Haushalt

Wir unterstützen Sie!

Spazieren im Park

Betreuung

im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach

§ 45b SGB XI unterstützen wir Sie gerne.

Das Budget kann z.B. für Spaziergänge, Gespräche oder anderweitige Freizeitgestaltung oder zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. 

Einkaufen

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihren Einkäufen.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir Sie bei den Einkäufen begleiten oder diese vollständig für Sie übernehmen. 

Die Kosten können über den Pflegegrad, die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder privat gezahlt werden. 

Tüte mit Lebensmitteln
Fensterputzen

Haushaltshilfe

Sie können ihren Haushalt nicht mehr komplett alleine führen?

Auch hier unterstützen wir Sie gerne nach ihren individuellen Wünschen.

Die Kosten können über den Pflegegrad, die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder privat gezahlt werden. 

Betreuung & Haushalt

Die ambulante Pflege umfasst alltägliche Hilfeleistungen, die Patient:innen benötigen, um zu Hause zurechtzukommen. Durch die Unterstützung von HILFE zu Hause, ist der verbleib in den eigenen vier Wänden länger möglich.

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Leistungen:

  • Einkaufen gehen

  • Essen zubereiten

  • Betreuung

  • Unterstützung im Haushalt

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Die Leistungen werden individuell nach dem persönlichen Wünschen und Bedarfen festgelegt.

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Anspruch auf Pflegesach- & Betreuungsleistungen haben Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und daher Unterstützung im Alltag benötigen. Dies betrifft vor allem Menschen, die als pflegebedürftig eingestuft sind.

Wer die Kosten übernimmt:

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Betroffene in eine der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft wurde.

  • Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung wird gewährt.

  • Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen begrenzten Anspruch, während ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf Grundpflege größer wird.

Die genaue Kostenübernahme sollte mit der Pflegekasse geklärt werden, da es bestimmte Höchstbeträge gibt, die je nach Pflegegrad variieren.

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Gerne beraten wir Sie hierzu.

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Ansprechpartnerinnen

Ling Chen

0201 83 59 40

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