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Körperpflege

Wir unterstützen Sie!

Anordnung der Badutensilien

Körper- & Hautpflege

Sie fühlen sich alleine beim duschen unsicher?

Wir unterstützen Sie gerne beim Duschen oder Baden und helfen Ihnen nach Ihren Wünschen.

Anziehen / Umziehen

Sie können sich nicht mehr oder nur noch schwer selbständig anziehen?

Wir unterstützen Sie gerne nach ihren individuellen Bedarfen dabei.

Kleidung Donation
Frühstück

Essen

Die Zubereitung von Essen oder das Essen selber fällt Ihnen schwer?

Auch hier können wir Sie nach Ihren individuellen Bedarfen und Wünschen unterstützen.

Toilettengang

Sie können sich nicht mehr oder nur noch schwer selbständig zur Toilette gehen?

Wir unterstützen Sie gerne nach ihren individuellen Bedarfen dabei.

Badezimmertoilette

Grund- & Körperpflege

Die ambulante Grundpflege umfasst alltägliche Hilfeleistungen, die Patient:innen benötigen, um zu Hause zurechtzukommen. Diese Pflege wird von Pflegekräftenzu Hause durchgeführt. Durch die Unterstützung von HILFE zu Hause, ist der verbleib in den eigenen vier Wänden länger möglich.

Leistungen der ambulanten Grundpflege sind zum Beispiel:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

  • Unterstützung beim Ankleiden

  • Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen)

  • Unterstützung beim Essen und Trinken

  • Mobilisation (z.B. beim Gehen oder Lagern im Bett)

  • Hilfe bei der Toilettenbenutzung

Die Leistungen werden individuell nach dem persönlichen Wünschen und Bedarfen festgelegt.

Anspruch auf ambulante Grundpflege haben Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und daher Unterstützung im Alltag benötigen. Dies betrifft vor allem Menschen, die als pflegebedürftig eingestuft sind.

Wer die Kosten übernimmt:

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Betroffene in eine der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft wurde.

  • Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung wird gewährt.

  • Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen begrenzten Anspruch, während ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf Grundpflege größer wird.

Die genaue Kostenübernahme sollte mit der Pflegekasse geklärt werden, da es bestimmte Höchstbeträge gibt, die je nach Pflegegrad variieren.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

Ansprechpartnerinnen

Cindy Rogmann & Ling Chen

0201 83 59 40

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